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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Bereich: Hard- und Softwarehandel

    Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle in dieser Online Site aufgeführten Produkte, Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.

    1. Zahlungsbedingungen und Preise

    Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.

    Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. PCs werden immer als eine Einheit versendet. Wir sind auch berechtigt gleichwertige oder höherwertige Produkte anderer oder des gleiche Herstellers zu liefern. Möchte der Kunde keine gleich- oder höherwertige Ersatzprodukte, so muss dieser Wunsch vor dem Bestellen schriftlich mitgeteilt werden. Die Firma bestätigt dann den Eingang dieses Wunsches.

    2. Lieferung , Versand und Vertrag

    Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht oder solange die Bauteile bei unseren Zulieferern bestellbar sind. Alle von uns genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird (Briefform). Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die uns eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl wir diese Umstände nicht zu vertreten haben, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Massgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Der Kunde geht ein einseitiges Vertragsverhältnis durch das Drücken eines Bestellbuttons oder einem ähnlichen Button der mit dem Begriff “bestellen” o.ä. beschriftet ist ein. Wir bestätigen dann, wenn alle Bauteile von uns bestellt werden können, das Vertragsverhältnis per Rechnung, E-Mail oder schriftlich. Beachten Sie bitte, dass wir hier nur eine Dienstleistung anbieten. Sie besteht hauptsächlich darin, für den Kunden die Bauteile zu bestellen die in unseren Computer-Beispielen aufgelistet sind ( wenn kein besonderer Wunsch geäussert wird, bei einem unserer Zulieferer ), dafür sorge zu tragen, dass diese ordnungsgemäss zusammengebaut werden (z.B. bei einem autorisierten Dienstleister) und diese dann für den Transport zum Kunden verpackt und transportfähig gemacht werden. Bauteile und Leitungen werden aus Transport- und Funktionssicherheitsgründen von uns verklebt. Karten, Speicher Lüfter, Kühlkörper, Stecker usw. Es handelt sich hier um unlösbare Verbindungen. Die Geräte sind nicht grundsätzlich aufrüstbar (Der Kunde muss vor dem Bestellen ankündigen, dass das Gerät vom Kunden oder Dritten aufgerüstet werden soll, dann entsteht ein Preisaufschlag von ca. 10% für Mehraufwand (Bauteile werden lösbar verbunden) Transportverpackung usw. Auf unseren ganzen Webseiten finden Sie kein “Angebot” im Sinne des BGB, sondern nur Konfigurationsbeispiele. Die Begriffe “Top-Angebot” oder ähnliches bezieht sich auf die Dienstleistung (da hier ein Preisnachlass schon eigerechnet ist) oder darauf, dass wir bestimmt Bauteile eine kurze Zeit sehr günstig einkaufen können. Unter jedem unsere neuen Konfigurationsbeispiele ist der Preis der enthaltenen Dienstleistung ausgezeichnet (der sich aus Durchschnittsrechnungen von 22% ergibt). Im alten Bestellsystem wird die Dienstleistung i.H.v. 22% nicht gesondert ausgewiesen ist aber Bestandteil des Preises. Sollte die Annahme verweigert werden, so werden dem Besteller die entstandenen  Kosten berechnet. Hierzu zählen die tatsächlichen Transportkosten zzgl. Dienstleistungen (sind unter jedem System angegeben) und ggf. Überprüfungskosten.
    Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich innerhalb von 7 Tagen schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden, die bei der Inbetriebnahme auftreten (innerhalb von 5 Tagen). Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt. Spätestens bei Übergabe des von uns offiziell beauftragten Unternehmens an eine Person der Bestelladresse.
    Beachten Sie bitte die Versandhinweise.

    3. Widerrufsrecht

    Der Kunde ist an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerrufen wird. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich in Textform erfolgen (keine Warenrücksendung. Sie bekommen dann von uns eine Adresse, an die der Kunde die Waren schicken soll). Zur Fristwahrung genügt der rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Der Widerruf ist zu richten an:

    -

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschliesslich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

    Besondere Hinweise:

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit
    der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung
    vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst
    veranlasst haben (z. B. durch Download, Bestellung sofort ausführen etc .).

    Ergänzende Hinweise:
    Bei unseren B-T-O PCs ist eine Dienstleistung enthalten. Die Dienstleistung beginnt mit der Bestellung der Bauteile für Ihren Computer.

    PDF : Bundesgesetzblatt

    3.1
    Derzeit sind alle PCs und Komplettsysteme BTO (Built-To-Order) Ware. Dienstleitungen sind im Preis
    enthalten. Siehe Punkt 2.

    4. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäss zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräussert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

    5. Haftungsbeschränkung

    Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

    Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmassnahmen gegen Einwirkungen von aussen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

    6. Gewährleistung und Sonderaustausch

    Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine gewöhnliche Nutzung bedeutet, dass nur gängige und aktuelle Betriebssysteme von Microsoft wie z.B. Windows XP unterstützt werden. Lassen Sie sich von uns andere Betriebssysteme unbedingt schriftlich bestätigen. Nicht jede Hardware unterstützt alle Betriebssysteme.

    Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiss, äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Ein Mangel muss innerhalb kürzester Zeit mitgeteilt werden. Der Zeitraum hierfür darf 7 Tage nicht überschreiten (Für Folgeschaden durch weitere Benutzung wird keine kostenlose Gewährleistung oder Garantie übernommen. Ein Gerät ist gleich nach Empfang auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen (auch wichtig, um auch Transportschäden ersetzt zu bekommen). Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Die Firma übernimmt keine Haftung für die Weiterleitungen von Waren an Fremdfirmen, wie z.B. Austauschgarantien einzelner Hersteller oder Servicefirmen.  Die Firma leitet dann die Ware an das Unternehmen weiter, welches die Garantieverpflichtung abgegeben hat, bzw. an
    Dritte, wenn dies so besprochen. Es wird keine Haftung für Weiterleitungen übernommen.

    Es besteht ein Unterschied zwischen Garantie- und Gewährleistung, der Kunde muss selber entscheiden welche der beiden Möglichkeiten er zu den jeweiligen Bedingungen nutzen will.

    Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismässigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann ausserdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten für ihn durchführbar ist.

    Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern, dabei ist zu berücksichtigen, dass der PC aus unterschiedlichen Bauteilen besteht und dass eine Nacherfüllung nur für das betroffene Bauteil gilt. Also ein anderes Bauteil z.B. Festplatte kaputt gehen kann, aber hierfür auch wieder min. eine Nacherfüllung vor Rücktritt gilt. Ausserdem kann vom Käufer (wenn der Käufer es sich zutraut und die erforderlichen Sachkenntnisse bestätigt) auch ein Austausch einzelner Bauteile vorgenommen werden, wenn der Verkäufer diesem zustimmt. Der sogenannte “Sonderaustausch” einzelner Bauteile eines PCs ist nur in Verbindung mit der grundsätzlichen Kostenübernahme des Kunden für Lieferung, Bestellung und Verpackung möglich. Bittet der Kunde, um einen “Sonderaustausch” so ist der Kunde mit dieser Vereinbarung einverstanden und übernimmt die Kosten die nach dem Sonderaustausch in Rechnung gestellt werden. Das sind in erster Linie die Versandkosten die der Firma entstehen, wenn diese, Bauteile extra für den Kunden nachbestellen muss, weil dieser darauf besteht innerhalb bestimmter Zeiten beliefert zu werden und die Firma innerhalb dieser Zeit keine “normale” Bestellung tätigt. Nur für “Beilagebestellungen” wird kein Porto berechnet. Hinzu kommen Portokosten und Verpackung vom und zum Kunden. Wird der PC als Einheit bei einer Gewährleitung eingeschickt, so trägt die Firma die Portokosten, wenn es sich tatsächlich um eine Gewährleistung handelt, dies wird immer von der Firma durch Hilfsprogramme geprüft. Die Portokostenübernahme wird von der Firma nur mit der Zustellung einer ”RMA-Nummer” bestätigt. Einsendungen ohne RMA-Nummer oder bei unfrei versandten PCs werden die Portokosten nicht übernommen, da der Kunde noch keine von der Firma angebotenen “Fehlerdiagnose-Programme” verwendet hat oder diese eine Fehlfunktion nicht bestätigen. Nimmt die Firma solche Waren an, so werden die Portokosten und eine pauschale Systemüberprüfung (min. 26€) grundsätzlich in Rechnung gestellt. Bei Waren, die unverlangt oder bei Waren die ohne RMA-Nummer eingeschickt wurden haftet der Kunde bei Transportschäden, weil auf das Angebot einer neuen Transportverpackung der Firma bewusst verzichtet wurde, die die Firma bei bedarf ausgibt.  Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

    Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

    Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der Firma das Recht ein, einen funktionablen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die Firma, nachzuliefern (auch online). Dies betrifft nur mitgelieferte Treiber. Nachträglich installierte Treiber sind davon ausgeschlossen.

    Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen Pro Arbeitsstunde werden zwischen 25 Euro bis 35 Euro berechnet. . Das ist nicht der Fall, wenn die Firma eine RMA-Nummer ausgibt. Dieses RMA-Nummer bestätigt, dass der Anspruch einer Gewährleitung berechtigt ist und die Transportkosten übernommen werden. Vor Einsendung kann sich der Kunde von der Firma eine Kostenbegrenzung bestätigen lassen. Stellt sich im nachhinein raus, dass der Kunde Siegel gebrochen hat oder Bauteile eingebaut und ausgetauscht wurden, und die Möglichkeit besteht, dass diese Eingriffe schuld an der Fehlfunktion sein könnten. Dann wird die Überprüfung und alle Arbeitsleistungen und Materialien auch in Rechnung gestellt. Ausser der Kunde wurde schriftlich von der Firma für solche Eingriffe aufgefordert.
    Wir sind nicht verpflichtet die Funktionsfähigkeit eines Gerätes kostenlos wiederherzustellen - Sofern der Kunde selbst die Soft- oder Hardware geändert hat. Für die Hardwareveränderung ist ein Siegel zum Schutze des Kunden angebracht, welches im ungebrochenen Zustand (Gerät hat ein unbeschädigtes Siegel) bestätigt, dass das Gerät wahrscheinlich nicht geöffnet wurde. Softwareänderungen des Kunden sind aber auch ohne Siegelbrechung möglich.
    Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. Wünscht der Kunde unbedingt eine deutsche Anleitung, so ist dies bei Bestellung schriftlich mitzuteilen.

    7. Zusätzliche Regeln für die Gewährleistung bei Software

    Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.

    Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

    Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Hierfür gibt es Online-Formulare die einen ersten Kontakt ermöglichen.
    Der Kunde muß selber dafür sorgen, dass wir von allen Wünschen unterrichtet wurden. Notfalls muss eine Bestätigung angefordert werden. PCs werden als geschlossene Einheit verkauft und werden versiegelt. Möchten Sie eigene Bauteile zusätzlich eingebaut haben, so besteht die Möglichkeit der Firma diese Bauteile zuzuschicken und einbauen zu lassen. Pro zugesandtem Bauteil werden 8 Euro berechnet. Sollten Bauteile nicht kompatibel oder defekt sein oder kann durch den Einbau eines Bauteils keine ordnungsgemässe Funktionsweise des gesamten PCs garantiert werden, so kann die Firma den Einbau verweigern. Die Firma hält aber in den meisten Fällen eine funktionfähige Alternative bereit. Die kosten für Rücktransport der nicht eingebauten Bauteile übernimmt der Kunde, falls diese Bauteile nicht mit der normalen PC-Lieferung versandt werden können. Wünscht der Kunde, das diese Bauteile entsorgt werden sollen, so berechnet die Firma 5 Euro für jedes Bauteil. Werden Bauteile vom Kunden eingebaut erlöscht die Gewährleitung oder der Kunde muss min. damit rechnen, dass eine kostenpflichtige Gesamtuntersuchung des PC vorgenommen wird. Liegt der Eigeneinbau und der Defekt zeitnah (kann bis zu 2 Monate betragen) so wird davon ausgegangen, dass der Defekt durch den Einbau verursacht wurde. Besteht der Kunde auf eine Fehlersuche, so ist diese kostenpflichtig. Sind die Siegel unbeschädigt und liegt kein Softwareproblem vor, so übernimmt die Firma natürlich die kostenlose Reparatur im Gewährleistungsfall.

    Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.

    Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Der Kunde kann sich bei den Herstellern über deren Mitgelieferten Beschreibungen erkundigen, sollten ihm diese nicht ausreichend sein, dann muss von einer Bestellung bei uns abgesehen werden, da wir keine Bedienungsanleitungen nachdrucken dürfen und können die über die normalen Grundfunktionen hinausgehen. Ansonsten wird bei einer Onlinebestellung davon ausgegangen das der Umgang mit einem PC bekannt ist. Sollte es einmal nicht der Fall sein, so sind unsere freundlichen Mitarbeiter bereit ihnen die Grundfunktionen , wie einschalten des Gerätes o.ä.) zu erläutern.

    8. Vertraulichkeit

    Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

    Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Daten mit dem Vermerk “Vertraulich" zu versehen.

    9. Datenschutz

    Der Provider darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden - soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich - auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.

    Für andere Zwecke (z. B. Beratung, Werbung, Marktforschung) darf der Provider die Bestandsdaten verarbeiten oder nutzen sowie an Dritte weitergeben, soweit der Kunde eingewilligt hat oder sich eine Erlaubnis aus Gesetz ergibt.

    Die Kunden haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

    Der Provider gewährleistet jedoch mittels geeigneter technischer und organisatorischer Massnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die “internen” Datenbestände haben.

    10. Beweisklausel

    Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

    11. Schutzrechte

    Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder ausserhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Aussenwirtschaftsverordnung, sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

    12. Export

    Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder wiederexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen “Department of Commerce", Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf

    Länder, für die Beschränkungen gelten:

    Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;

    Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten:

    alle Endabnehmer, von denen der Käufer weis oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf , die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden;

    Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:

    jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.

    ²
    13. Sonstiges (Erweiterungen und Ergänzungen)

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
    Jeder grammatikalischer Satz bildet einen eigenen Unterpunkt in der AGB

    Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

    Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

    Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.

    Erfüllungsort ist Hamburg (alle PCs können in Hamburg abgeholt werden)

    Ergänzung zu Punkt 3 Widerrufsrecht :
    bei Einschreiben unbedingt “z.Hd. -” in die Adresse einfügen.




    Versandkosten  & Lieferzeiten

    Wenn Sie Ihren PC nicht in Hamburg abholen können. Beauftragen Sie uns mit ankreuzen
    von Nachnahme oder Vorkasse, dass wir ein Transportunternehmen für den Transport
    beauftragen (Das ist ein Teil unserer Dienstleistungen).

    Wir liefern per UPS oder Post-Nachnahme oder gegen Vorkasse.

    Anhaltspunkte für Lieferzeiten :

    Es gelten die Lieferzeiten die beim System angegeben sind.

    In der Regel ist die Bestellung in 1-3 Tagen Versandfertig.

    Ab Übergabe an UPS oder die Post/DHL gelten die jeweiligen Bedingungen.
    (in der Regel liefert UPS und die DEUTSCHE POST AG/DHL innerhalb von 1 - 3 Tagen.)
    (Bei Übergabe an UPS oder die POST am Freitag oder Samstag kann sich die Auslieferung bedingt durch das Wochenende verschieben)

    Sollten Bauteile nicht innerhalb der angegebenen Zeit bestellbar sein,
    so behalten wir uns ein Abweichen von zwei bis fünf Tagen vor.


    Besondere Liefervereinbarungen:

    Teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit, wenn Sie hinsichtlich des Versands besondere Wünsche haben, oder wenn Sie aus  dem Ausland bestellen